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Ein Mann berechnet etwas auf dem Taschenrechner und hat mehrere Dokumente vor sich liegen | © Caritas München und Oberbayern

Willkommen bei der Caritas
Schuldner- und Insolvenzberatung München Südost

Die Schuldner- und Insolvenzberatung München Südost

Unsere Beratung ist ein Angebot für Menschen, die durch Überschuldung in existenzielle Not geraten sind oder denen eine solche Situation droht. Ziel unserer Beratung ist es, Menschen dabei zu unterstützen, ihre Lebenssituation zu stabilisieren und ihre finanzielle Situation weitestgehend zu normalisieren.

Unser Einzugsgebiet sind alle Stadtgebiete rechts der Isar:

  • Bogenhausen
  • Au-Haidhausen
  • Untergiesing-Harlaching
  • Obergiesing
  • Berg am Laim
  • Ramersdorf-Perlach
  • Trudering-Riem

Haben Sie Fragen?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Schuldner- und Insolvenzberatung München Südost

Therese-Giehse-Allee 69
81739 München


Alternativ ist eine Anmeldung auch über die folgenden Rufnummern möglich:


Für Ramersdorf/Perlach:


Für Berg am Laim, Trudering, Riem:


Für Bogenhausen:


Für Au/Haidhausen/Giesing/Harlaching:

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Unser Beratungsangebot wird aus Mitteln der Landeshauptstadt München gefördert. 

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Nein, wir beraten Sie kostenfrei.

Die Höhe oder Anzahl Ihrer Zahlungsverpflichtungen spielt keine Rolle. Das Angebot ist offen für alle Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Ja, alle unsere Schuldnerberatungsstellen sind auch geeignete Stellen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und dürfen als solche P-Konto-Bescheinigungen erstellen (Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO über von der Pfändung nicht erfasste Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto).

Hierfür sind folgende Unterlagen relevant:

 

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde der Kinder / Eheurkunde
  • Bankkarte 
  • Kindergeldbescheid und Kontoauszug als Nachweis Kindergeldeingang
  • Nachweis Unterhaltszahlungen von mindestens 2 Monaten 

 

Bitte nehmen Sie grundsätzlich vorab Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen besprechen können, ob wir Ihnen helfen können oder, ob Sie für die Freigabe auf Ihrem P-Konto einen Antrag bei Gericht stellen müssen.

Es ist eine Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Sie dabei zu unterstützen, einen Weg raus aus den Schulden zu finden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Möglichkeit, aber es gibt auch oft Alternativen. Diese Klärung ist Teil der Beratung.